AGB

Allgemeine Mandatsbedingungen der Kanzlei RA Weiss, Aach

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge.
  2. Auskünfte und Erklärungen sind nur bei erfolgter Mandatierung und schriftlicher Bestätigung verbindlich.
  3. Auftrag und Vollmacht sind vom Auftraggeber grundsätzlich schriftlich zu erteilen.
  4. Die Kanzlei kann im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes anwaltsübliche  Kostenvorschüsse  anfordern. Es besteht keine Vorleistungspflicht des Auftragnehmers bei Verzug des Auftraggebers.
  5. Auskünfte sind nur bei wirksamer Beauftragung und schriftlicher Bestätigung verbindlich. Rechtsbehelfe und Rechtsmittel werden nur kraft schriftlicher Weisung eingelegt.
  6. Strikte Schweigepflicht wird gewährleistet. Weitergabe von Informationen ist nur zulässig im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und/oder zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
  7. E-Kommunikation aus der Kanzlei erfolgt ausschließlich über zertifizierte Dienste der Telekom mit Virenschutz. Es besteht, außer bei Vorsatz, keine Haftung für übermittelte Inhalte Dritter.  Datenspeicherung erfolgt ausschließlich zur kanzleiinternen Bearbeitung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. 
  8. Für berufliche Risiken aus Fahrlässigkeit haftet die Kanzlei im Rahmen versicherter Tätigkeit bis zum Höchstbetrag von 150.000,00 € soweit Bearbeitungsfehler nachgewiesen sind. Für im Einzelfall vorhersehbare, darüber hinaus gehende, höhere Haftungsrisiken kann vereinbarungsgemäß eine Einzelfallversicherung abgeschlossen werden. Eine Haftung für Vorsatz ist hiervon ausgeschlossen. Der Auftraggeber weist bei Auftragserteilung auf alle Umstände hin, welche für einen höheren als erwartbaren Schaden maßgeblich sein könnten. Ansprüche  verjähren spätestens drei Jahre nach Beendigung des Auftrags.
  9. Honorare werden nach Streitwert und den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet, es sei denn die Parteien sind einig, dass außergerichtliche und/oder prozessuale Tätigkeiten nach Stundensatz abzurechnen sind. Der mittlere Stundensatz für außergerichtliche Tätigkeiten beträgt  350 EUR zuzüglich gesetzlicher USt. und Auslagen.
  10. Gegenstand des Auftrages ist stets ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  11. Leistungs- und Erfüllungsort ist Aach. 
  12. Teilweise Unwirksamkeit der Mandatsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im übrigen nicht.